B&E Bau UG
02.20 Leistung

Kanal- und Rohrleitungsbau im Kreis Euskirchen.

Hausanschlüsse für Schmutz- und Regenwasser stellen wir im Kreis Euskirchen vom öffentlichen Kanal bis unter die Bodenplatte her — einschließlich Revisionsschacht, Rückstausicherung und Dichtheitsprüfung vor dem Verfüllen.

Der Kanalanschluss ist die Leistung mit dem ungünstigsten Verhältnis von Kosten zu Sichtbarkeit: Er kostet Geld, verschwindet vollständig im Boden, und wenn er fehlerhaft ist, merkt man es Jahre später — dann allerdings unter einer fertigen Bodenplatte oder der gepflasterten Einfahrt.

Deshalb prüfen wir die Leitungen auf Dichtheit, bevor der Graben verfüllt wird, und protokollieren das Ergebnis. Und deshalb legen wir die Grundleitungen zusammen mit dem Aushub, statt sie später nachzuschieben.

Umfang

Was dazugehört.

01

Anschluss an den öffentlichen Kanal

Herstellung des Hausanschlusses nach Vorgabe der kommunalen Entwässerungssatzung, abgestimmt mit dem zuständigen Betrieb.

02

Grundleitungen

Schmutz- und Regenwasser getrennt oder im Mischsystem, je nach Ortsnetz. Verlegt im Sandbett, mit dem vorgeschriebenen Gefälle.

03

Revisionsschacht

Zugänglicher Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze. Ohne ihn ist die Leitung im Störungsfall nicht zu inspizieren und nicht zu spülen.

04

Rückstausicherung

Rückstauverschluss oder Hebeanlage für alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene — in der Regel der Straßenoberkante.

05

Regenwasser

Ableitung, Rückhaltung oder Versickerung über Rigole, Sickerschacht oder Zisterne mit Überlauf, je nach Satzung und Durchlässigkeit des Bodens.

06

Prüfung und Verfüllung

Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Protokoll, danach lagenweise Verfüllung und Verdichtung des Grabens.

Genehmigung

Was vor dem ersten Spatenstich geklärt sein muss.

Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist genehmigungspflichtig. Je nach Kommune heißt der Vorgang Entwässerungsgesuch oder Antrag auf Kanalanschluss; gestellt wird er vom Bauherrn beziehungsweise seinem Entwurfsverfasser und muss vor Baubeginn genehmigt sein.

Jede Kommune im Kreis Euskirchen hat dafür eigene Formulare und eine eigene Entwässerungssatzung — was in Zülpich gilt, gilt in Mechernich nicht zwangsläufig. Die Abstimmung mit dem zuständigen Betrieb übernehmen wir; den Antrag selbst kann nur der Bauherr stellen.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen. Der erste ist die Rückstauebene: Läuft der öffentliche Kanal bei Starkregen voll, steigt das Abwasser bis auf Höhe der Straßenoberkante. Alles darunter — Kellerablauf, Waschküche, tiefliegende Dusche — läuft ohne Sicherung voll. Für den Schaden haftet in aller Regel der Grundstückseigentümer, nicht die Kommune.

Der zweite ist die Niederschlagswasserbeseitigung. Viele Satzungen verlangen inzwischen Versickerung oder Rückhaltung auf dem Grundstück. Ob das funktioniert, entscheidet der Baugrund: Bindiger Lehm versickert kaum. Diese Frage gehört ins Bodengutachten und nicht in die Bauphase.

Fragen

Was Bauherren zum Kanalanschluss fragen.

Wer stellt den Antrag?

Der Bauherr oder sein Entwurfsverfasser, vor Baubeginn, bei der jeweiligen Kommune. Wir stimmen die Ausführung mit dem zuständigen Betrieb ab, ersetzen den Antrag aber nicht.

Wann ist eine Hebeanlage nötig?

Wenn Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene liegen und nicht mit natürlichem Gefälle zum Kanal entwässern können. Ein Rückstauverschluss genügt nur dort, wo das Abwasser im Normalfall mit Gefälle abläuft und die Räume von untergeordneter Bedeutung sind.

Wie wird die Dichtheit geprüft?

Nach DIN EN 1610, mit Luft oder Wasser, vor dem Verfüllen des Grabens, mit Protokoll. Wer erst danach prüft, gräbt im Schadensfall wieder auf — und liegt dann meist schon unter Bodenplatte oder Pflaster.

Kann der Anschluss zusammen mit dem Aushub laufen?

Ja, und das ist der Regelfall bei uns. Weil wir Erdarbeiten und Leitungsbau selbst ausführen, wird der Graben einmal geöffnet — nicht zweimal von zwei Firmen, die sich gegenseitig auf die Termine warten.

Zusammenhang

Wo der Kanal in der Bauabfolge steht.

Die Grundleitungen liegen zwischen Aushub und Bodenplatte. Sie werden vor der Betonage eingemessen und eingebaut, denn jede Durchführung, die später fehlt, ist eine Kernbohrung durch tragenden Beton.

Anfrage

Kanalanschluss geplant?

Ort, Lage des öffentlichen Kanals und vorhandene Unterlagen genügen für den Anfang.

02251 7938204
Mobil, Bauleitung 0176 32911116